Hier finden Sie einen kurzen Überblick. Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese gerne jederzeit nach Vereinbarung stellen, nichts sollte offen bleiben.
Wegen des großen persönlichen Aufwandes für Sie und nach mittlerweile mehr als 40 Berufsjahren ist dies eine Privatpraxis nach auch langer kassenärztlicher Tätigkeit.
Dies schlägt sich insbesondere in zeitlich intensiver Behandlung nieder.
Behandelt wird aber jeder Patient -
es wird eine Kostenrechnung der der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) erstellt.
Gesetzlich versicherte Patienten können auf Basis der Kostenerstattung
behandelt werden, gerne erhalten Sie dazu vorab eine Kostenschätzung.
Auf Grund der jahrzehntelang fachübergreifenden Tätigkeiten sind Diagnostik und Behandlung ganzheitlich ausgerichtet.
Vorsorgeuntersuchungen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik gestalten das Thema der medizinischen Früherkennung aktueller denn je. Vorsorgeuntersuchungen werden im Rahmen der zahlreich vorhandenen speziellen Qualifikationen angeboten. Weiteres ergibt sich nach der ersten Konsultation.
Alle wesentlichen und zeitgemäßen orthopädischen Untersuchungsmethoden sind für Sie verfügbar.
Dies beinhaltet eine sorgfältige und zeitintensive manualtherapeutische Untersuchung, ggf. notwendige Veranlassung von Röntgen-, CT oder Kernspinuntersuchungen und auch Knochendichtemessungen. Sollte der Einsatz von Großgeräten erforderlich sein, werden in Kooperation weiterführende Untersuchungen komplett ergänzt. Zu radiologischen Instituten bestehen individuelle Terminwege und online Bildübertragung.
In der Praxis wird ferner direkt die digitale Ultraschalldiagnostik durchgeführt, Dopplersonografie und Gefäßdiagnostik, auch Impedanzmessungen u.a.
Therapeutisch und apparativ konservativ vorhanden sind Ultraschallbehandlung, Iontophorese, Mikrowellen- und Magnetfeldbehandlung; Extensions- und Wärmebehandlung sowie Massageeinheiten inklusive Medistream-Liege.
Die Stosswellenbehandlung (ESWT) für z.B. Fersensporn, Tennisellbogen, Trochanterreizung u.a. wird mit leistungsfähigem Hochenergie-ESWL Gerät (Evotron) entsprechend aktueller Studienlage durchgeführt.
Angeboten werden ferner Methoden der klassischen chinesischen Medizin einschließlich Akupunktur.
Alle üblichen Gelenkspunktions- und Infiltrationsverfahren kommen ebenso zum Einsatz wie Tape, Gips- und Castanlagen.
Zu den erstattungsfähigen Verfahren im Gebiet der Psychotherapie und Hypnose werden Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich informiert.
Alle ambulant möglichen schmerztherapeutischen Verfahren werden vorgehalten.
Dazu gehören u.a. die standardisierte Anamnese entsprechend Vorgabe der Fachgesellschaften (DGS, DGSS, IGOST u.a.) und Erstellung eines Therapieplans.
Dabei kommen entsprechend der vorliegenden Weiterbildung und mittlerweile jahrzehntelanger Praxis weitere Methoden zum Einsatz, wie z.B.
- oberflächliche und tiefe Infiltrationsverfahren,
wie Triggerpunktanästhesie, Facettenblockaden, perispinale und peridurale
Techniken, Nervenleitungsblockaden peripher und zentral
- chirotherapeutische und osteopathische Behandlungen, je nach Krankheitsbild abgestimmte spezielle Therapieformen wie PNF, Vojta u.a.
- medikamentöse Therapieplanung nach div. Schemata (WHO), sofern erforderlich, grundsätzlich nachgeordnet und abgestimmt auf die bestehende Vormedikation
- Entspannungstherapie in verschiedenen Varianten (z.B. Jacobson)
- Psychotherapie, überwiegen in tiefenpsychologischer Einzelsitzung
- Hypnoseverfahren nach verschiedenen Schulen (medizinische Hypnose !)
für fachlich erforderliche Konsile wird die Koordination und Terminvereinbarungen übernommen.
Für Entspannungsverfahren, medizinische Hypnosebehandlung und tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie besteht eine entspechende Weiterbildung, Qualifikation und insofern auch Abrechnungsgenehmigung.
Psychotherapeutische Verfahren werden sowohl im Rahmen der Schmerztherapie als auch allgemein bei seelischen Erkrankungen eingesetzt,
sie sind nicht auf die Schmerztherapie beschränkt.
Darunter fallen auch Erkrankungen wie
Depressionen
Angstkrankheiten
Zwangsneurosen
somatopsychische Störungen u.A.
Die Behandlungsnotwendigkeit und Krankheitsergründung wird zunächst in Probesitzungen ermittelt, für die anschließende Behandlung dann ein Kostenübernahmeantrag für die Versicherung/Kostenträger erstellt.
Bereits über lange Zeiträume werden Gutachten für Behörden (auch Versorgungsämter, Arbeitsamt usw. ), Versicherungen, Gerichte (Sozial/Landgerichte), und zu privaten Zwecken erstellt. Für Begutachtungen erhalten Sie spezielle Termine.